Was ist die EUDR, und wer muss was tun?
Die EU-Entwaldungsverordnung besagt, dass bestimmte Produkte in der Europäischen Union nur verkauft werden dürfen, wenn sie bis zu der Fläche zurückverfolgt werden können, auf der sie gewachsen sind, und wenn diese Fläche nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde. Diesen Nachweis erbringt kein Unternehmen allein. Die Pflicht beginnt beim Importeur, die Antwort liegt aber auf dem Feld. Deshalb wandert die Frage die Lieferkette hinunter und der Nachweis wieder hinauf.

Drei Rollen, eine Kette
Fast jeder, den die Verordnung betrifft, hat eine von drei Rollen. Jede hat eine andere Aufgabe.
Operator
der Importeur
Bringt die Ware zuerst auf den EU-Markt oder exportiert sie aus der EU.
Trägt die volle gesetzliche Pflicht: Nachweise sammeln, das Entwaldungsrisiko bewerten und vor dem Verkauf eine Sorgfaltserklärung einreichen.
Lieferant
der Exporteur oder Händler
Steht zwischen den Feldern und dem EU-Käufer, meist im Erzeugerland.
Hat, was der Importeur braucht: von welchen Flächen die Ware stammt und welche Dokumente die legale Erzeugung belegen. Reicht die Anfrage weiter, wenn eine Fläche noch fehlt.
Landwirt
der Erzeuger
Baut den Rohstoff auf der Fläche selbst an oder erntet ihn dort.
Liefert das Einzige, was niemand weiter oben in der Kette beisteuern kann: den Ort der Fläche, auf der die Ernte tatsächlich gewachsen ist, als GPS-Koordinaten oder als erfasste Fläche.
Welche Produkte erfasst sind
Erfasst sind sieben Rohstoffe und dazu eine lange Liste daraus hergestellter Waren: unter anderem Schokolade, Möbel, Papier, Reifen und Leder. Ein Produkt zählt auch dann dazu, wenn es fertig aussieht und weit vom Feld entfernt wirkt.
- Kaffee
- Kakao
- Holz
- Kautschuk
- Soja
- Palmöl
- Rinder
Was der Nachweis zeigen muss
Wo es gewachsen ist
Die Geolokalisierung jeder Fläche, von der die Ware stammt. Ein Punkt bei kleinen Flächen, ein erfasster Umriss bei größeren. An diesem Teil bleibt am häufigsten eine Lieferung hängen.
Dass legal produziert wurde
Nachweise, dass die Erzeugung dem Recht des Erzeugerlandes entsprach, von Landnutzung über Umwelt bis zu Arbeit und Handel.
Eine eingereichte Erklärung
Der Importeur reicht die Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem TRACES ein. Das System gibt eine Referenznummer zurück, die mit der Ware weiterreist.
Ab wann es gilt
- 30. Dezember 2026
- Große und mittlere Operatoren und Händler
- 30. Juni 2027
- Kleinst- und Kleinunternehmen
Unabhängig von der Frist bleibt der Stichtag für Entwaldung der 31. Dezember 2020. Die Termine haben sich schon einmal verschoben, ein Blick in die offiziellen Quellen lohnt sich.
Wo Spureon hineinpasst
Spureon trägt die Anfrage die Kette hinunter und den Nachweis wieder hinauf. Der Importeur sendet eine Anfrage als Link. Der Exporteur antwortet aus einer Flächenbibliothek, die er einmal aufbaut und danach für jeden Käufer wiederverwendet. Fehlt eine Fläche, erfasst der Landwirt sie mit dem Telefon, in seiner eigenen Sprache, und die Erfassung funktioniert auch ohne Empfang. Niemand weiter unten in der Kette braucht ein Konto.

Kostenlos starten
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Daten und Details sollten vor einer Entscheidung gegen die offiziellen Quellen geprüft werden.